Scheidung

Grundstücksverpachtung nach einer Scheidung

Die Option für alle, die auch nach der Trennung noch auf einen gemeinsamen Nenner kommen

Haben Sie sich kürzlich scheiden lassen? Dann müssen Sie Ihr Grundstück nicht zwangsläufig verkaufen, falls Sie es momentan nicht benötigen. Besonders, wenn Sie es später einmal an Ihre Kinder vererben möchten, kommt eine Vermietung oder eine Verpachtung in Frage. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie auch nach der Scheidung noch – zumindest in dieser Hinsicht – gemeinsam an einem Strang ziehen. Durch die Vermietung oder Verpachtung lassen sich Einnahmen erzielen, die dann geteilt werden. Klingen diese Optionen gut für Sie? Dann müssen Sie sich zunächst erst einmal dafür entscheiden, ob Sie Ihr Grundstück vermieten oder verpachten wollen.

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Bei der Grundstücksvermietung zahlt Ihnen der Mieter monatlich eine Miete für den Gebrauch. Er hat aber beispielsweise kein Recht dazu, auf Ihrem Grundstück Obst und Gemüse anzubauen.

Bei der Verpachtung räumen Sie dem Pächter die Möglichkeit zur Furchterziehung ein. Das heißt, er darf Obst und Gemüse anbauen, es verkaufen und dadurch Gewinne erzielen. Die Verpachtung ist auch möglich, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt. Sie können also beispielsweise ein Grundstück verpachten, auf dem sich ein Restaurant befindet und bieten dem Pächter somit die Möglichkeit sowohl das Grundstück als auch das Restaurant sowie damit verbundenes Inventar zu nutzen.

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Vermietung oder Verpachtung? Wir beraten Sie gerne!

Wenn Sie mit uns vermieten oder verpachten wollen und nicht wissen, was für Sie lohnender ist, sprechen Sie uns gerne an! Wir nennen Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile beider Optionen, sondern wissen auch ganz genau, welche Option sich für Sie am meisten rentiert. Darüber hinaus unterstützen wir Sie aber auch bei zahlreichen weiteren Schritten, wenn Sie uns mit der Vermietung oder der Verpachtung Ihres Grundstücks beauftragen. Diese nennen wir Ihnen im Folgenden:

  • Mietpreisfestlegung
  • Vermarktung
  • Mieter- oder Pächtersuche
  • Bonitätsprüfung des Miet- oder Pachtinteressenten
  • usw.

Bei der Mietpreis- oder Pachtzinsfestlegung berücksichtigen wir auch, ob es sich bei Ihrem Grundstück um bereits bebautes Land, um Bauerwartungsland oder um eine Ackerfläche handelt, da für diese Grundstücksarten unterschiedliche Mietpreise bzw. Pachtzinsen verlangt werden können.

Melden Sie sich bei uns, wenn wir Sie bei der Vermietung oder Verpachtung Ihres Grundstücks unterstützen können!

Unsere Makler finden häufig auch für Streithähne eine Lösung

Sollte sich herausstellen, dass Sie sich wider Erwarten doch nicht auf die gemeinsame Vermietung oder Verpachtung einigen können, beraten unsere Makler Sie gerne über weitere Optionen wie eine Realteilung oder eine ideelle Teilung Ihres Grundstücks und wägen die Vor- und Nachteile dieser Aufteilungsarten gemeinsam mit Ihnen ab.

Nehmen Sie gerne auch Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich noch nicht im Klaren darüber sind, ob Sie Ihr Grundstück vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.

Wir beraten Sie gerne.

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Weitere interessante Themen

Für die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Grundstück vermieten oder verpachten will, sollte sich vorab umfassend informieren, unter anderem über die Festlegung des richtigen Preises.

Bei der Grundstücksverpachtung geht es unter anderem darum, einen Pächter zu finden, mit dem man langfristig gut auskommt. Wir geben Ihnen weitere Tipps.

In einem FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Themen Grundstücksvermietung und -verpachtung für Sie zusammengefasst.

Darum sind wir bei der Verpachtung Ihr richtiger Ansprechpartner

Suchen einen ausgezeichneten Partner mit vielen Referenzen für die Grundstücksverpachtung? Dann profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Grundstücke, die wir bereits erfolgreich vermietet oder verpachtet haben.

Pachtgesuche

Sie wissen von einem Grundstück, das verpachtet werden soll? Informieren Sie uns und wir belohnen Ihren Tipp. Lesen Sie jetzt alles darüber, welche Hinweise wir in welcher Form honorieren.

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