Grundstücksverpachtung nach einer Scheidung
Die Option für alle, die auch nach der Trennung noch auf einen gemeinsamen Nenner kommen
Haben Sie sich kürzlich scheiden lassen? Dann müssen Sie Ihr Grundstück nicht zwangsläufig verkaufen, falls Sie es momentan nicht benötigen. Besonders, wenn Sie es später einmal an Ihre Kinder vererben möchten, kommt eine Vermietung oder eine Verpachtung in Frage. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie auch nach der Scheidung noch – zumindest in dieser Hinsicht – gemeinsam an einem Strang ziehen. Durch die Vermietung oder Verpachtung lassen sich Einnahmen erzielen, die dann geteilt werden. Klingen diese Optionen gut für Sie? Dann müssen Sie sich zunächst erst einmal dafür entscheiden, ob Sie Ihr Grundstück vermieten oder verpachten wollen.
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Bei der Grundstücksvermietung zahlt Ihnen der Mieter monatlich eine Miete für den Gebrauch. Er hat aber beispielsweise kein Recht dazu, auf Ihrem Grundstück Obst und Gemüse anzubauen.
Bei der Verpachtung räumen Sie dem Pächter die Möglichkeit zur Furchterziehung ein. Das heißt, er darf Obst und Gemüse anbauen, es verkaufen und dadurch Gewinne erzielen. Die Verpachtung ist auch möglich, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt. Sie können also beispielsweise ein Grundstück verpachten, auf dem sich ein Restaurant befindet und bieten dem Pächter somit die Möglichkeit sowohl das Grundstück als auch das Restaurant sowie damit verbundenes Inventar zu nutzen.
Vermietung oder Verpachtung? Wir beraten Sie gerne!
Wenn Sie mit uns vermieten oder verpachten wollen und nicht wissen, was für Sie lohnender ist, sprechen Sie uns gerne an! Wir nennen Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile beider Optionen, sondern wissen auch ganz genau, welche Option sich für Sie am meisten rentiert. Darüber hinaus unterstützen wir Sie aber auch bei zahlreichen weiteren Schritten, wenn Sie uns mit der Vermietung oder der Verpachtung Ihres Grundstücks beauftragen. Diese nennen wir Ihnen im Folgenden:
- Mietpreisfestlegung
- Vermarktung
- Mieter- oder Pächtersuche
- Bonitätsprüfung des Miet- oder Pachtinteressenten
- usw.
Bei der Mietpreis- oder Pachtzinsfestlegung berücksichtigen wir auch, ob es sich bei Ihrem Grundstück um bereits bebautes Land, um Bauerwartungsland oder um eine Ackerfläche handelt, da für diese Grundstücksarten unterschiedliche Mietpreise bzw. Pachtzinsen verlangt werden können.
Melden Sie sich bei uns, wenn wir Sie bei der Vermietung oder Verpachtung Ihres Grundstücks unterstützen können!
Unsere Makler finden häufig auch für Streithähne eine Lösung
Sollte sich herausstellen, dass Sie sich wider Erwarten doch nicht auf die gemeinsame Vermietung oder Verpachtung einigen können, beraten unsere Makler Sie gerne über weitere Optionen wie eine Realteilung oder eine ideelle Teilung Ihres Grundstücks und wägen die Vor- und Nachteile dieser Aufteilungsarten gemeinsam mit Ihnen ab.
Nehmen Sie gerne auch Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich noch nicht im Klaren darüber sind, ob Sie Ihr Grundstück vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.
Wir beraten Sie gerne.
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