Scheidung: Das sollten Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses berücksichtigen
Unsere kompetenten Makler unterstützen Sie bei Ihrem komplizierten Vorhaben
Haben Sie sich als Paar getrennt und möchten nun auch das gemeinsame Haus verkaufen? In diesem Fall wird es mitunter kompliziert. Noch schwieriger wird es, wenn es sich dabei um ein Mehrfamilienhaus handelt. Wir informieren Sie im Folgenden nicht nur über die Vor- und Nachteile eines Verkaufs, sondern auch über einige Besonderheiten, die Sie vorher oder während des Verkaufsprozesses beachten sollten.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Möchten Sie nicht auf die monatlichen Einnahmen Ihrer Mieter verzichten und wollen Sie das Mehrfamilienhaus noch zu Lebzeiten durch eine Schenkung an Ihre Tochter oder Ihren Sohn übertragen oder es später an diese/n vererben? Dann ist das Behalten des Mehrfamilienhauses eine gute Option.
Gehen Sie von nun an zwar getrennte Wege, verstehen Sie sich aber weiterhin noch gut? Dann können Sie Ihr Mehrfamilienhaus auch nach der Scheidung noch gemeinsam vermieten. Voraussetzung dafür: Sie sind nicht auf das Geld aus einem Verkauf angewiesen.
Benötigen Sie Geld oder möchten Sie sich nicht mehr gemeinsam um das Mietmanagement kümmern? Dann kommt der Verkauf ihres Mehrfamilienhauses in Frage.
Welche Kriterien beim Verkauf eine Rolle spielen
Wenn ein ehemaliges Ehepaar sein Mehrfamilienhaus verkaufen möchte, sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Über diese liefern wir Ihnen einen kurzen Überblick. Für rechtsverbindliche Aussagen sollten Sie gegebenenfalls noch einen Anwalt hinzuziehen.
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Gehört Ihnen ein Mehrfamilienhaus, das Sie bereits vor Ihrer Hochzeit erworben haben und möchten Sie es nun nach der Scheidung verkaufen? Denken Sie dann auch über folgenden Aspekt nach: Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben Sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. In dieser bleibt das jeweilige Eigentum zwar voneinander getrennt. Jedoch kann es sein, dass Ihr Vermögen durch die Abzahlung des Kredites gewachsen ist. Dieser Vermögenszuwachs ist im Rahmen eines Zugewinnausgleiches zu teilen – Sie müssten bei einem Verkauf also eine gewisse Summe an ihren Expartner oder Ihre Expartnerin zahlen.
Wenn Sie vor Ihrer Hochzeit einen Ehevertrag geschlossen und in diesem die Gütertrennung vereinbart haben, verzichten dadurch beide Parteien auf einen Zugewinnausgleich. Derjenige, der im Grundbuch als alleiniger Eigentümer des Mehrfamilienhauses eingetragen ist, kann es ohne Weiteres verkaufen. Die Gütertrennung, die im Rahmen eines Ehevertrages vereinbart wird, eignet sich vor allem für selbstständig Tätige. Durch die Gütertrennung werden im Falle einer Scheidung sowohl das Unternehmen als auch der Partner vor Schulden geschützt.
Haben Sie das Mehrfamilienhaus damals gemeinsam erworben und haben Sie sich beide zu gleichen Anteilen als Besitzer im Grundbuch eintragen lassen? Dann können Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen und den Erlös untereinander aufteilen – vorausgesetzt Sie können sich einigen.
Wir unterstützen Sie beim Verkaufsprozess
Können Sie sich nicht einigen, wie Sie den Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses am besten über die Bühne bringen? Unsere erfahrenen Makler beraten Sie gerne zu Ihren Optionen. Sollten Sie sich zum Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses entscheiden, stehen sie Ihnen bei allen Schritten des Verkaufsprozesses zur Verfügung – von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Objektübergabe.
Das Ziel dabei ist es, schnell einen Käufer oder gegebenenfalls auch Investor für Ihr Mehrfamilienhaus zu finden und einen zufriedenstellenden Preis für Sie zu erzielen.
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